Aplic 2-Port Quick Charge USB Ladegerät 36 W / 6000 mA / Schnellladefunktion
- Produktbeschreibung
- Versandinformationen
- Altgeräterücknahme
Produktbeschreibung
Das kompakte 36 Watt Ladegerät von Aplic ist immer zur Stelle, wenn Sie Ihr Smartphone, Tablet oder ein anderes USB-Gerät laden wollen. Und dank Quick Charge 3.0 geht das bis zu viermal schneller als mit einem Standardladegerät. Selbstverständlich ist es abwärtskompatibel zu QC 1.0 und 2.0. Mit den zwei Ausgängen können Sie den Stromhunger von zwei Verbrauchern parallel stillen. Intelligente Ladesteuerungen sorgen für Akku-schonende Ladeprozesse. Ladegeräte von Aplic sind zudem vor Überspannung, Überladung und Überhitzung geschützt.
Produkteigenschaften
- Kompaktes 2-Port Quick Charge 3.0 USB-Ladegerät mit insgesamt 36 W
- Quick Charge 3.0, abwärtskompatibel zu QC 1.0 und 2.0
- Intelligente Ladesteuerung „Smart Charge“
- gleichzeitiges Schnellladen von zwei Geräten möglich
- Schutz gegen Überspannung, Überladung und Überhitzung
- Markenprodukt von Aplic
Lieferumfang: Aplic 2 Port Quick Charge 3.0 USB-Ladegerät + Bedienungsanleitung (GER, ENG)
Technische Daten
- Anschlüsse: 2 x USB Port Typ A Female (QC 3.0): 3,6-6V @ 3A I 6-9V @ 2A I 9V-12V @ 1,5A
- Ausgangsstrom: Gesamt: max. 6 A (bei 6V)
- Input: 100-240 V AC (50/60 Hz)
- Standby-Verbrauch: = 0,2 W
- Schutzklasse: 2
Artikel gehört zur Kategorie: Netzteile & Ladegeräte
Versandinformationen
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.
Altgeräterücknahme
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Über diesen Link kommen Sie direkt zum Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24: https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
1. Rücknahmen von Altgeräten über Netto-Online
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt.
- Ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.