Egal, ob zur Familienfeier, bei der WG-Party oder als professionelle Eislieferantin in Bars oder Restaurants: Mit der Klarstein Arctic PorterEiswürfelmaschine als coolem Stargast lassen sich alle Drinks perfekt Zubereiten und erfrischend Kühlen.
Die leistungsstarke Arctic Porter Eiswürfelmaschine stellt am Tag bis zu 12 kg Bullet-Eis her und ist hervorragend für den Einsatz auf allen Partys sowie in Gaststätten oder Bars geeignet. Auch für den normalen Heimgebrauch ist die Arctic Porter ein echter Gewinn: Mit ihr stehen zuhause immer frische Eiswürfel zum Kühlen von Drinks bereit. Abhängig von der eingestellten Größe S oder L werden 9 Eiswürfel in einem Zyklus von 8 Minuten bereitgestellt. Im Fall eines leeren Wassertanks oder eines vollen Eiswürfelbehälters geben Kontrollleuchten am übersichtlichen Touch-Bedienfeld des Eiswürfelbereiters zuverlässig Auskunft. Und wer gern alles im Blick behält, kann durch das große Sichtfenster den Füllstand genau in Augenschein nehmen, ohne den Kühlbehälter zu öffnen. Besonders praktisch ist der große Tragegriff mit dem sich der Eiswürfelbereiter zum mobilen Erfrischungskünstler verwandelt. Nach Gebrauch lässt sich der Arctic Porter dank Selbstreinigungsfunktion und einem glatten Gehäuse aus Edelstahl leicht reinigen. Das edle Finish fügt sich ideal in jedes Ambiente ein.
Eiskalte Erfrischung: Mit der Arctic Porter Eiswürfelmaschine von Klarstein lassen sich im Handumdrehen leckere und erfrischende Drinks für Partys, Gaststätten und Bars zubereiten.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.