WQHD, VA, Adaptive-Sync, VESA DisplayHDR 400
Der ASUS ROG Strix XG32VC ist ein Curved-Gaming Monitor, welcher eine ideale Balance zwischen immersivem und flüssigem Gameplay schafft. Das 80 cm / 32 Zoll große Panel liefert dank DisplayHDR-400 eine erstaunlich brillante Farbdarstellung, dynamische und satte Farben sowie authentischere und lebensechte Inhalte. Trotz der enormen Bilddiagonale hat man das Panel dank der Krümmung optimal im Blick und kann in die Inhalte eintauchen. Durch die QHD Auflösung (2.560 x 1.440 Pixel) löst der ROG ROG Strix XG32VC höher auf als herkömmliche FullHD Modelle und erzeugt damit fantastische Details für gestochen scharfes Gaming. Die Bildwiederholrate des ROG ROG Strix XG32VC liegt bei 170 Hz, zusätzlich verfügt der Monitor über die Adaptive-Sync Technologie, mit welcher geringere Latenzzeiten, ein noch weicheres Gameplay sowie bessere Kontraste und eine höhere Helligkeit erzielt werden. Die Shadow Boost Funktion erhellt jeden noch so dunklen Bildbereich ohne den Rest zu überbelichten - so kann sich kein Feind im dunklen verstecken und man ist dem Gegner immer einen Schritt voraus. Als optisches Highlight besitzt der ROG Strix XG32VC eine AuraSync Beleuchtung, bei der sowohl die Rückseite als auch das Logo auf der Unterseite Licht ins Dunkel bringen. Als Anschlussmöglichkeiten stehen ein HDMI-Port sowie ein DisplayPort Eingang bereit.
Artikel gehört zur Kategorie: Gaming PCs, Notebooks & Monitore
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.