Rio - Das lebendige Autobett für kleine Rennfahrer
Das Autobett "Rio" ist die perfekte Wahl für alle kleinen Rennfahrer und Autoliebhaber. In leuchtendem Rot und strahlendem Weiß gehalten, verleiht es jedem Kinderzimmer eine dynamische und aufregende Atmosphäre. Das Bett ist nicht nur ein bequemer Schlafplatz, sondern auch ein Spielparadies auf Rädern.
Ausgestattet mit einem stabilen Lattenrost bietet das Autobett Rio höchsten Komfort und eine optimale Unterstützung während des Schlafs. Die hochwertige Verarbeitung gewährleistet eine langanhaltende Nutzung, während die abgerundeten Kanten für zusätzliche Sicherheit sorgen.
Ein weiteres Highlight des Rio-Autobetts ist die eingebaute LED-Leuchte, die das Kinderzimmer in ein buntes Lichtermeer taucht. Ob als Nachtlicht oder für spannende Rennabenteuer im Dunkeln, die LED-Leuchte sorgt für eine magische Atmosphäre.
Das Autobett Rio verkörpert nicht nur ein stilvolles Design, sondern fördert auch die Fantasie und Kreativität der kleinen Piloten. Mit diesem Bett wird das Zubettgehen zu einem aufregenden Erlebnis und die Kinder können ihre Träume von großen Rennstrecken und schnellen Autos in vollen Zügen genießen.
Entdecken Sie mit dem Autobett Rio die Welt der Autorennen und lassen Sie die Kinderherzen höher schlagen!
Zubehör: Ergänzen Sie Ihr Autobett Rio mit unserem vielfältigen Zubehörsortiment und machen Sie es zu einem einzigartigen Rennfahrerparadies. Unsere optionalen Artikel umfassen:
Mit unserem umfangreichen Zubehör können Sie das Autobett Rio nach Ihren individuellen Vorstellungen gestalten und ein einzigartiges Ambiente im Kinderzimmer schaffen. Lassen Sie die Fantasie Ihres Kindes erblühen und verwandeln Sie das Bett in einen Ort voller Spaß und Abenteuer.
Sicherheit: Die Sicherheit steht beim Autobett Rio an erster Stelle.
Mit diesem Produkt können Sie ruhigen Gewissens Ihr Kind in eine sichere Schlafumgebung betten und es gleichzeitig mit einem aufregenden Design begeistern.
Besonderheiten:
Liegefläche:
Artikel gehört zur Kategorie: Kinderbetten & Jugendbetten
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.