Ein neues Bad oder einzelne Erneuerungen im Bad können deinem Leben waschechte neue Strömungen verleihen. Doch für wen eignet sich eine Modernisierung des Bades und der Sanitäranlagen?
My Bad – Eigentum verpflichtet
Ganz eindeutige Kunden des Netto-Sanitärspezialisten-Shops sind vom Glück berieselte Besitzer von Wohneigentum. Du hast eine Eigentumswohnung oder gar ein Reihen-Mittel-bis-End-Haus? Vielleicht lebst du auch ganz zurückgezogen in deinem Gutshaus am Waldrand oder liebst die Abgeschiedenheit in deinem Bungalow oder deiner Datsche?
In jedem Fall bist du für die Ausstattung deiner vier Wände verantwortlich und jede Modernisierung ist gut eingesetztes Geld. Die Einrichtung deines Bades ist genauso wichtig, wie ein paar vernünftige Stiefel im Schuhregal. Wenn deine letzte Modernisierung im Bad nun schon langsam volljährig wird, dann heißt es ‚Zeit zum Ausziehen‘.
Experten bescheinigen einem modernisierten Bad eine Lebensdauer von etwa 18-27 Jahren. Danach sollten Sanitärelemente erneuert werden, da die Reparaturen teurer werden als die Neuanschaffung. Und ehrlich gesagt ändern sich Trends schneller als deine Kachelfarbe. Du willst dir romantische Stunden in der Badewanne zaubern und dich nach allen Regeln der Kunst in der Regenwasserdusche beplätschern lassen? Dann bist du bei uns genau richtig! Werde zum Düsenjäger mit modernsten Duschen in unserer Kategorie Duschen. Badewannen sind dein Lifestyle? Dann schau dich doch mal in unserer Kategorie Duschwannen & Badewannen um, hier gibt es traumhafte Badewannen zum Alltagvergessen.
Not my Bad – Badespaß auf Zeit
Deine vier Wände gehören jemand anderem? Auch als Mieter in einer Mietwohnung lohnt sich die Modernisierung des Bades oder der Badarmaturen, denn nicht jeder investierte Cent in ein schönes neues Bad ist verschenkt.
Wir klären die wichtigsten Fragen:
Habe ich einen Anspruch auf die Sanierung des Bades durch den Vermieter?
Leider nein. Auch wenn die Modernität an deinen Armaturen und Fliesen vorbeigezogen ist, hast du keinen Anspruch auf ein modernisiertes Bad. Der Vermieter muss das Bad nur instand halten, d.h. alle Sanitärelemente müssen funktionieren.
Was kann ich als Mieter in meinem Bad verändern?
Bei Mietverträgen muss der Mieter beim Auszug die Wohnung im Originalzustand übergeben können. Alle Modernisierungen im Bad, wie z.B. der Einbau einer neuen Badewanne aus unserer Kategorie Duschwannen & Badewannen, der Umbau der Dusche auf eine bodengleiche Lösung oder der Einbau einer Hightech-Dusche aus unserer Kategorie Duschen, die Erneuerung des Waschbeckens oder auch größere Umgestaltungen des Fliesenspiegels und weitere bauliche Veränderungen machen den Rückbau zum Originalzustand sehr schwer oder gar unmöglich. Wenn du so umfangreiche Arbeiten planst, musst du dringend Rücksprache mit deinem Vermieter halten und solltest dir die Zusage zur Bad-Sanierung schriftlich geben lassen.
Ein Gespräch mit dem Vermieter ist nie eine schlechte Idee, denn einige Vermieter wissen um den Zustand der Wohnungen und beteiligen sich vielleicht auch finanziell an deinen Modernisierungsideen.
Alle Änderungen, die sich unproblematisch zurückbauen lassen, kannst du ohne Rücksprache in deinem Bad vornehmen. Dazu zählt das klassische Bad-Zubehör, also Wäschekörbe, Handtuchhalter, Toilettenbürsten, Toilettenpapierrollenhalter, Deko, Schränke, Wandfarbe, Bilder und Co.; genauso, wie Duschköpfe, Duschbrausen oder Regenduschen; Duschkabinen; Duschpaneele; Duschkabinen & Duschabtrennungen für Badewannen; Toilettendeckel und Toilettensitze und auch die Anbringung neuer Duscharmaturen, Waschtischarmaturen; Wannenarmaturen bzw. generell Badarmaturen.
Beim Wechsel der Armaturen solltest du sicherheitshalber die alten Badarmaturen bis zum Auszug aufbewahren, falls dein Vermieter auf einen Rückbau der Sanitär-Anlagen besteht.
Wer zahlt die Modernisierung im Bad?
Wenn dein Badezimmer dringend nach einer Modernisierung schreit, stellt sich natürlich die Frage, wer für die Kosten aufkommt.
Wenn die Modernisierung notwendig ist, dann ist das der Vermieter, denn er muss dein Badezimmer in einem funktionstüchtigen Zustand halten.
Wenn die Modernisierung nicht notwendig ist, aber der Vermieter deinem baulichen Eingriff zustimmt, dann musst du als Mieter zahlen, unter Umständen beteiligt sich der Vermieter an den Kosten.
Wenn wichtige Sanitär-Produkte kaputt gehen oder fehlerhaft funktionieren (z.B. tropfender Wasserhahn), kommt es darauf an, wie es dazu kam. Geht das Produkt kaputt, dann liegt es in der Hand des Vermieters, die Sache zu ersetzen. Verursacht der Mieter den Defekt, ist grundsätzlich dieser für einen Schaden verantwortlich. Allerdings nicht, wenn der Schaden beim vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Denn Wasserhahn, Waschbecken und Co. sind Gebrauchsgegenstände und diese haben eine begrenzte Lebenszeit.
Geht dir also eine Badarmatur oder sonstiges Ding im Badezimmer den Bach runter, so musst du dafür dann nicht zahlen, wenn es durch normale Benutzung kaputt gegangen ist.
Allerdings gibt es noch die Kleinreperatur-Klausel, die in fast jedem Mietvertrag steht. Diese Klausel bestimmt, dass Mieter Reparaturen selbst übernehmen müssen, wenn die Kosten einen gewissen festgelegten Betrag nicht übersteigen.