Die elektrische Schubkarre MTR-150K mit Raupenlaufwerk und Lithium-Ionen-Akku von BAMATO ist ein revolutionäres und vielseitiges Transportgerät, das Ihnen bei der Bewältigung schwerer Lasten und schwierigen Geländebedingungen effizient zur Hand geht.
Mit dem robusten Raupenlaufwerk ist die MTR-150K in der Lage nahezu jedes Gelände zu bewältigen. Das Raupenlaufwerk gewährleistet dabei eine hervorragende Traktion und die großen, beweglichen Lenkräder sorgen für ein perfektes Handling. Mit einer vollen Ladung kann die Schubkarre dank des Lithium-Ionen-Akkus problemlos mehrere Stunden arbeiten, ohne dass ein Nachladen erforderlich ist.
Ein weiteres großartiges Feature der MTR-150K ist der ausziehbare Transportaufsatz. Dieser ermöglicht es Ihnen, die Schubkarre an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Sie können problemlos größere Gegenstände transportieren, indem Sie den Aufsatz ausziehen und Ihr Transportgut sicher fixieren. Die MTR-150K ist nicht nur robust und funktional, sondern auch ergonomisch gestaltet, um Ihnen maximalen Komfort während der Nutzung zu bieten. Der gummierte Handgriff sorgt für eine optimale Handposition und minimiert die Belastung Ihrer Hände und Arme während des Transports. Das Bedienpaneel ist intuitiv und einfach zu bedienen, so dass Sie die Schubkarre mühelos steuern können.
Diese elektrische Schubkarre ist die ideale Lösung für Bauarbeiter, Gärtner, Landwirte, Landschaftsgärtner und alle, die schwere Lasten transportieren müssen. Die Kombination aus Raupenlaufwerk, Lithium-Ionen-Akku und ausziehbarem Transportaufsatz macht die MTR-150K zur ultimativen Transportlösung in fast jedem Gelände. Investieren Sie noch heute in die elektrische Schubkarre MTR-150K und erleichtern Sie sich Ihre Arbeit deutlich!
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.