Der Klarstein Biggie ist ein eifriger Küchenhelfer, in dessen 27-Liter-Innenraum die leckere Tradition des Einkochens kompetent praktiziert und konserviert wird.
Dazu verleibt sich der Einkochautomat bis zu 14 1-Liter-Standardgläser ein, deren Inhalte - mit einer zwischen 30 und 100° regelbarer Temperatur - in haltbare Leibspeisen verzaubert werden. Mit derselben Technik, mit der das Gerät Obst und Gemüse einweckt, können selbstverständlich auch Fleischbrühen, Gulasch und andere Speisen durchgegart werden. Mit seinem integrierten Timer zügelt der Einkochautomat seinen Tatendrang, um nur punktgenau und vorliebengerecht zubereitete Speisen aufzutafeln.
Das 2000 Watt starke Heizaggregat des Klarstein-Einkochautomaten und der Zapfhahn qualifizieren das Gerät überdies zur gewerblichen oder privaten Nutzung als Heißgetränkespender - etwa an glühweinseligen Feierabenden oder auch als mildtätiger Kaffee- oder Teespender im Hotelgewerbe, im Eventbereich oder im Catering. Bei einer maximalen Füllmenge versorgt der Getränkespender mittelgroße Menschengruppen oder Laufkundschaften.
Das Produktdesign des Klarstein Biggie ist nüchtern auf funktionale Imperative eingenordet. Wärmeisolierte Handgriffe bringen das Gerät sicher an und wieder von seinem Arbeitsplatz weg. Das geschmacksneutrale Edelstahlgehäuse bringt gutmütige Reinigungseigenschaften mit sich.
Artikel gehört zur Kategorie: Einkochautomaten
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.