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Wenn man mit dem Ford F-150 Raptor auffährt, sind alle Augen sofort auf einen gerichtet, denn das orange-schwarze Flammen-Design auf weißem Hintergrund des Pick-Up-Trucks macht richtig was her. Dank offizieller Lizenz von Ford ist er exakt seinem großen Bruder nachempfunden. Front- und Rücklicht lassen ihn auch bei schlechten Sichtverhältnissen nicht stoppen und dank Spritzschutz können ihm auch schlechtes Wetter und Pfützen nichts anhaben. Mit seinen 40 cm Länge schafft der Ford F-150 Raptor im Maßstab 1:14 Geschwindigkeiten von bis zu 18 km/h. Bis zu 40 Minuten düst er über die Strecke, bis er etwa 80 Minuten neue Energie tanken muss. Die Digital Proportional-Steuerung mit 2,4-GHz-Technologie erlaubt es dem Ford kontinuierlich und variabel in alle Richtungen zu steuern. Kaum ausgepackt, kann man dank "Ready to Run" sofort durchstarten – der Hi-Tech-Akku schaltet sich bei Nichtbetrieb auch automatisch ab um Kraft zu sparen.
Artikel gehört zur Kategorie: Ferngesteuerte Fahrzeuge
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Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.