Chipolino Rutscher Mercedes Benz G350d 2 in 1 Schubstange Dach Musik, Trittstufe pink
- Produktbeschreibung
- Versandinformationen
- Altgeräterücknahme
Produktbeschreibung
Mit diesem Rutscher Mercedes Benz G350d von Chipolino, werden Kinder ab einem Jahr sehr viel Fahrspaß haben. Mit der Schubstange können Eltern zu Beginn den Rutscher bequem schieben. Fühlt sich Ihr Kind sicher, kann die Schubstange abgemacht werden und Ihr Kind kann selber los fahren. Ein Fahrspaß, der sich über mehrere Jahre fährt. Auch an heißen Tagen sind die Kinder durch das abnehmbare und verstellbare Sonnendach, geschützt. Das Lenkrad verfügt über eine Hupe und Motorgeräusche. Dafür benötigen Sie 2 Batterien AA 1,5 V (diese sind nicht im Lieferumfang enthalten).
Besonderheiten Artikel Chipolino Rutscher Mercedes Benz G350d 2 in 1 Schubstange Dach Musik, Trittstufe
- lizenziert von Mercedes Benz
- Altersempfehlung ab 12 Monaten bis ca. 36 Monaten
- Maximalgewicht 25 kg
- mit Schiebestange die durch die Eltern geschoben werden kann
- verstellbares Sonnendach
- bequeme Rückenlehne, abnehmbar
- Lenkrad mit Hupe und Motorsound
- mit Stauraum am Sitz für Gepäck
- abnehmbare Schubstange zum Schieben
- Fußstütze, klappbar
- mit Trittstufe die ein- und rausgefahren werden kann
Weitere Informationen zum Artikel Chipolino Rutscher Mercedes Benz G350d 2 in 1 Schubstange Dach Musik, Trittstufe
- Gewicht Rutschauto: 5,5 kg
- Produktgröße: L 85,5 x B 40,5 x H 95 cm
- Kartongröße: L 79 x B 51 x H 51 cm
- Benötigte Batterien: 2 x AA 1,5 V (nicht im Lieferumfang enthalten)
Artikel gehört zur Kategorie: Kinderfahrzeuge
Versandinformationen
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Altgeräterücknahme
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Über diesen Link kommen Sie direkt zum Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24: https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
1. Rücknahmen von Altgeräten über Netto-Online
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt.
- Ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.