Sommer, Sonne, Erfrischung: Der oneConcept CTR-1 4-in-1 Luftkühler bringt als clevere Kombination aus einem Ventilator, Luftkühler, Luftbefeuchter und Luftreiniger punktgenaue Erfrischung, egal ob im Büro oder daheim.
Kühle Brise gefällig? Kein Problem, der oneConcept CTR-1 Ventilator versorgt dich in drei Geschwidnigkeiten mit einem frischen Wind und bewegt dafür bis zu 360 m³ Luft in der Stunde. Schaltest du jetzt noch die Luftkühler-Funktion zu, wird die Gebläseluft durch die Verdunstung von Wasser aus dem 7 Liter großen Tank des Gerätes zusätzlich leicht gekühlt und erfrischt dich bei der Arbeit am Schreibtisch, beim Entspannen auf der Couch oder beim Kochen in der Küche. Zwei mitgelieferte Kühlakkus kannst du verwenden, um diesen Effekt noch weiter zu verstärken. Und sogar im Winter oder in heißen, trockenen Gegenden erweist sich der oneConcept CTR-1 Luftbefeuchter als hilfreich, indem er den Luftstrom befeuchtet und so geplagten, trockenen Schleimhäuten Erleichterung verschafft. Noch nicht genug, dann nutze den integrierten Ionisator, der aus dem CTR-1 einen praktischen Luftreiniger macht. Die freigesetzten Ionen binden nicht nur Gerüche, sondern auch Staubpartikel oder Pollen und lassen sie aus der Luft absinken. Für die einfache und bequeme Steuerung aller Funktionen wird der Luftkühler mit einer praktischen Fernbedienung geliefert.
Dabei ist der oneConcept CTR-1 4-in-1 Luftkühler dank seiner vier Bodenrollen voll mobil und begleitet dich umstandslos an jeden Einsatzort - denn die kühle Brise will man immer in seiner Nähe haben. Sein geringer Stromverbrauch von nur 65 Watt und sein rein physikalisches Kühlprinzip machen ihn dabei nicht nur sparsam, sondern auch umweltfreundlich.
Artikel gehört zur Kategorie: Ventilatoren
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.