ohne Akku und Ladegerät, in TSTAK Box II
Der Akku-Kombihammer DCH273NT von DeWALT arbeitet mit der neuen XR Li-Ion Akku-Technologie. Sie ermöglicht höhere Leistung, kompaktere Abmessungen und eine 50% längere Laufzeit pro Akku-Ladung. Die neueste Generation bürstenloser Motor-Technologie sorgt für höhere Lebensdauer, und die kompakte und ausbalancierte Bauweise erleichtert das Arbeiten. Der DCH273NT eignet sich ideal für Bohranker und Befestigungslöcher in Beton, Ziegel und Mauerwerk von 4mm bis 24mm, und dank Drehstopp für leichte Meißelarbeiten in Putz und Fliesen, sowie durch den Schlagstopp für Bohrarbeiten in Holz und Metall. Das optimal abgestimmte elektropneumatische Hammerwerk gewährleistet einen hohen Bohrfortschritt, und die elektronische Kupplung sorgt für ein gleichmäßig hohes Drehmoment und eine noch höhere Lebensdauer. Der Akku-Kombihammer DCH273NT verfügt über eine leistungsstarke, hellweiße LED-Leuchte mit optimal ausgerichtetem Lichtkegel, so sind auch dunklere Arbeitsbereiche kein Problem. Sehr praktisch ist auch der Gürtelhaken und der Zusatzhandgriff mit Bohrtiefenanschlag. Der Akku-Kombihammer DCH273NT wird serienmäßig in T STAK-Box II und als Basistype (ohne Akkus und Ladegerät) geliefert und eignet sich optimal bei bereits vorhandenen 18,0 Volt XR-Akkus oder für das DEWALT "Akku Plus"-System.
Artikel gehört zur Kategorie: Bohrhammer
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.