Rund um die Uhr leckere und eisgekühlte Drinks genießen: Die Klarstein Eiszeit Crush mit drei Funktionen und zwei Eiswürfelgrößen macht's möglich.
Die leistungsstarke Eiszeit Crush Eiswürfelmaschine produziert täglich 15 - 18 kg Eiswürfel. Damit ist sie sowohl für zu Hause als auch für den Einsatz auf Partys oder Gartenfesten bestens geeignet. Die Bedienung des Eiswürfelbereiters erfolgt dabei ganz einfach und komfortabel über das Bedienfeld mit Druckknöpfen unter einem übersichtlichen LCD-Display, wobei die Eiswürfel in den Größen Small und Large produziert werden können. Dank seiner drei verschiedenen Funktionen serviert die Eiszeit Crush nicht nur Eiswürfel, sondern bietet – wie der Name schon verrät – neben Eiswasser auch die Ausgabe von Crushed Ice an. Der großzügige Wassertank mit 1,8 Liter Volumen und ein Behälter mit einer Eiswürfelkapazität von 600 g stehen dabei für die Zubereitung jeder Menge eisiger Getränke bereit. Die Zuführung des Wassers erfolgt dabei händisch oder durch den Anschluss an den Wasserhahn per mitgeliefertem Schlauch. Bei vollem Eisbehälter oder zu niedrigem Wasserstand meldet der Eiswürfelbereiter einen Alarm, sodass man schnell darauf reagieren kann. Nach dem Gebrauch lässt sich das unempfindliche Gehäuse mit einer Front aus Edelstahl leicht reinigen, das zeitlose Design fügt sich dabei in jedes Ambiente ein.
Zeit für frostige Frische: Mit der Klarstein Eiszeit CrushEiswürfelmaschine immer und überall tolle Getränkekreationen genießen.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.