Li-Ionen Akku, LONA-Technologie
Der smart SILENO max Mähroboter eignet sich für Rasenflächen bis 1.500m² und ist mit der Trim-to-Edge-Funktion ausgestattet. Das Schneidwerk mit drei Messern befindet sich nun im hinteren Teil der Mäher. Sobald der Mähroboter an eine Mauer oder einen Zaun gelangt, wendet er sich um 180°, gleitet sanft entlang der Kante und erreicht fast alle Grashalme. Um größere Rasenflächen schneller zu meistern, ist der smart SILENO max mit zwei Messerscheiben ausgestattet. Der smart SILENO max arbeitet leise und kommt mit unterschiedlichen Rasenflächen mit Steigungen von bis zu 25% zurecht. Egal, ob bei Regen oder Sonnenschein, der Mähroboter ist im Einsatz. Der smart SILENO max kann standardmäßig über die kostenlose Bluetooth App aus einer Entfernung von bis zu zehn Metern bedient werden. Möchte man von überall aus auf den Mäher zugreifen und erweiterte Funktionen genießen, kann der smart SILENO max mit dem separat erhältlichen smart Gateway auf das GARDENA smart system aufgerüstet werden. Auch der volle Funktionsumfang der Lokalisierungs- und Navigationstechnologie (LONA) steht dann erst zur Verfügung. Mit der LONA-Technologie kann die Rasenfläche in der smart App kartiert und in Zonen eingeteilt werden. So entsteht eine virtuelle Karte mit verschiedenen Bereichen, für die individuelle Mähfrequenzen festgelegt werden können. Schattige Bereiche, in denen das Gras langsamer wächst, können weniger häufig gemäht oder auch komplett ausgespart werden, und es lassen sich Sperrzonen definieren, die der Mäher vermeiden soll. In der App kann außerdem die aktuelle Position des Mähroboters in Echtzeit eingesehen werden.
Artikel gehört zur Kategorie: Rasenmäher
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.