Wer viel kocht, bereitet seine Mahlzeiten am liebsten und besten mit einem Gasherd zu. Gas ist nicht nur effizienter und umweltschonender, es ist auch viel kontrollierbarer und somit praktischer als Kochen mit Strom. Das Klarstein Ignito Gaskochfeld bringt nun diese Möglichkeit in jede Küche.
Auf dem platzsparenden Kochfeld befinden sich zwei hochwertige Sabaf-Brenner, die mit einer Leistung von 3 kW und 1 kW ordentlich einheizen. Dabei ist die Bedienung dank der selbsterklärenden Symbole an den großen Drehknöpfen absolut intuitiv, die Hitzezufuhr kann während des Kochvorgangs immer wieder direkt angepasst werden. Zusätzliches Feuer zum Entzünden ist nicht nötig: Die Gasflamme wird einfach per SnapJetIgnition entfacht. Die beiden Brenner verteilen die Hitze gleichmäßig in der Mitte und an den Rändern der Töpfe oder Pfannen, alles wird perfekt und bestmöglich gegart. Das Kreuz aus massivem Gusseisen ist für beinahe alle Arten von Kochgeschirr geeignet und sitzt passgenau und kippsicher über den Flammen.
Nach dem Kochen kann das Gaskochfeld bei Bedarf ganz einfach gereinigt werden: Zu diesem Zweck besitzt es eine leicht zu säubernde Oberfläche aus Edelstahl. Das sieht nicht nur unglaublich gut aus, es ist auch wunderbar pflegeleicht.
Effizientes Kochen bei niedrigeren Kosten mit allen Vorteilen des Gasherds: Das Ignito Domino Gaskochfeld von Klarstein überzeugt nicht nur Hobbyköche.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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