Stereo, UC, USB-A, Link380a
Das Jabra Evolve2 55 ist ein professionelles schnurloses Headset der nächsten Generation mit erstklassigem Sound und außergewöhnlichem Tragekomfort. Es sorgt mit einer aktiven Geräuschunterdrückung (ANC), zwei erstklassigen geräuschunterdrückenden Mikrofonen sowie einem hochmodernen Chipsatz für ein noch klareres Gesprächserlebnis. Per BusyLight LED mit 360-Grad-Sichtbarkeit werden andere Teilnehmer darauf aufmerksam gemacht, wenn man sich in einem Gespräch befindet. Die Stummschaltung lässt sich aktivieren, indem man den Mikrofonarm nach oben dreht. Bewegt man ihn wieder nach unten, wird die Stummschaltung aufgehoben. Das Evolve2 55 überzeugt dank Jabra SafeTone einschließlich PeakStop mit einem herausragenden Klang und schützt den Träger vor zu hohen Geräuschpegeln. Das einzigartige Überkopfbügel-Design mit ultraweichem perforiertem druckminimierendem Schaumstoff und innovativen drehbaren Hörmuscheln mit unvergleichlich weichem Polster stellt sicher, dass man das Headset stundenlang tragen kann ohne ein unangenehmes Drücken festzustellen. Einmal aufgeladen, hält das Evolve2 55 bis zu 16 Stunden (ohne ANC) Gesprächszeit aus und kann mittels Bluetooth-Adapter Link380a an den PC angeschlossen werden. Dank der dualen Konnektivität kann man sich über Bluetooth gleichzeitig mit einem zweiten Gerät (z. B. dem Handy) verbinden. So kann man nahtlos zwischen den Playlists auf dem einen Gerät und Anrufen auf dem anderen Gerät hin- und herwechseln. Da das Evolve2 55 für Google Meet und Zoom zertifiziert ist, steht dem nächsten Team-Meeting nichts mehr im Wege.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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