In dieser elektrischen Babywippe Winks von Kikkaboo, fühlt sich jedes Baby wohl. Die Wippe kann auch als Stuhl verwendet werden. Die weiche Auflage und die 15 verschiedene Wiegenlieder, sorgen rundum für Zufriedenheit und Wohlbefinden. Sie verfügt über verschiedene Seitwärtsbewegungen. Mit einem Timer können Sie einstellen, ob die Wippe 15, 30 oder 45 Minuten schaukeln soll. Für Abwechslung bei der Musik sorgt die Bluetooth Funktion. Für die Sicherheit in der Babywippe sorgt ein 5-Punkt Sicherheitsgurt. Der Baldachin ist mit zwei Plüschtieren und einem Moskitonetz ausgestattet. So kann sich Ihr Baby darin ausruhen oder nach Herzenslust spielen, ohne von lästigen Mücken geärgert zu werden.
Besonderheiten Artikel Kikkaboo Babywippe Winks 2 in 1 Stuhl, Moskitonetz, ?Timer, Musik, Fernbedienung:
Weitere Informationen zum Artikel Kikkaboo Babywippe Winks 2 in 1 Stuhl, Moskitonetz, ?Timer, Musik, Fernbedienung:
Artikel gehört zur Kategorie: Wiegen & Stubenwagen
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.