Mit dem Kinder Elektro-Quad JS318 bringen Sie Ihrem Kind schon im jungen Alter den Spaß des Quad-Fahrens näher. Sorgen Sie für viele Stunden sportlicher Unterhaltung dank der beiden 35 Watt Motoren. Dank der verschiedenen Designs ist auch für den ausgefallensten Geschmack sicher das Richtige dabei!
Ausgestattet ist das Kinderauto mit einem Multifunktionslenkrad das ein Soundmodul und eine Hupe beinhaltet. Die Hupe und das 6-fach Soundmodul lassen Kinderherzen höher schlagen und sorgen für die passende Geräuschkulisse.
Mit Höchstgeschwindigkeiten von 3-5 km/h, dem Vorwärts- und Rückwärtsgang sowie dem High-Low-Speed Schalter gelingen die ersten Fahrmanöver mit Leichtigkeit.
Zwei starke 12 Volt 35 Watt Motoren (Total 70 Watt) und die geräuscharmen Reifen mit Weichgummiring sorgen für Leichtigkeit beim Fahren.
Sicherheit ist bei jedem Elektrofahrzeug für Kinder höchstes Gebot. Nur, wer seine Kids in Sicherheit weiß, kann diese auch selbstständig seine Umwelt erkunden lassen. Damit selbst die Jüngsten im Alter von 3 Jahren ohne Bedenken auf Spritztour gehen können, ist der Kinder Elektroauto mit einer zuverlässigen Bremsautomatik ausgestattet. Diese greift unmittelbar und bringt den Kinder Elektroroller zuverlässig zum Stehen. Somit besteht kein unnötiges Risiko!
Wie wäre es ein Kinder Elektro-Quad zu kaufen, das in schlichtem Blau, kräftigem Gelb, feurigem Rot oder für die Tochter vielleicht in einem knalligen Pink erstrahlt? Die stylischen Aufkleber verleihen dem Flitzer zusätzlich einen sportlichen Look, wenn die Jüngsten damit durch die Wohnung oder draußen herum düsen. Damit werden die Kinderfotos erste Sahne! Und um die Sicherheit muss man sich mit dem Kinder Cross-Helm von Actionbikes auch keine Sorgen machen. So gut ausgerüstet startet jedes Kind sicher in das Abenteuer Leben!
Artikel gehört zur Kategorie: Kinderfahrzeuge
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.