Das Klarstein Kochheld Doppel-Induktionskochfeld ist ein echtes Powerpaket: Es bringt mit seinen zwei Kochfeldern satte 2900 Watt Leistung in deine Küche und überzeugt mit seinem schlichten, schwarzen Design und den Dreh-Reglern jeden Kochmuffel.
Der Einbau-Kochheld bringt zwei separate Kochfelder mit, die über 9 Power-Stufen verfügen und bequem mit zwei Dreh-Reglern bedient werden. Dank seiner schlanken Maße findet das Induktionskochfeld auch in der kleinsten Küche oder Küchenzeile seinen Platz. Die hintere Kochzone mit16 cm Durchmesser schafft solide 1200 Watt Leistung. Die fordere Zone mit 21 cm Durchmesser legt noch einen Zahn zu und arbeitet mit 1700 Watt. Das schwarze Glas und das randlose Design des Doppel-Induktionskochfelds runden das Gesamtbild ab.
Besonders angenehm, gerade auf kleinem Raum, ist die fortschrittliche Induktionstechnologie: Sie sorgt dafür, dass während des Kochens die Fläche außerhalb des Topfes die ganze Zeit angenehm kühl bleibt. Zusätzliche verfügt der Kochheld von Klarstein über eine automatische Abschaltfunktion, die nach 120 Minuten das Kochfeld ausschaltet. Das 3-polige, 120 cm lange Anschlusskabel versorgt das Doppel-Induktionskochfeld mit der nötigen Power.
Leistungsstark mit ausgereifter Technik und schickem Design: Das Klarstein Doppel-Induktionskochfeld Kochheld lässt dich in deiner Küche zum Helden des Herds werden.
Installation bitte durch Fachpersonal durchführen lassen.
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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