850 Watt, Stabmixer, Handmixer und Zerkleinerer
Das Foodi 3-in-1 Hand-& Stabmixer-Set CI100EU versorgt mit der 850-Watt-Motorbasis drei Geräte: einen Handmixer, einen Stabmixer und einen Zerkleinerer. Indem man einfach zwischen den leichten Aufsätzen wechselt, um mühelos zu mixen, zu kneten, zu mischen, zu pürieren und zu hacken, wird viel Platz im Schrank gespart. Ob fluffige Kuchen, cremige Suppen, geschlagene Sahne, gehackte Nüsse, Pesto Soße, würziger Hummus, das Foodi 3-in-1 Hand-& Stabmixer-Set bietet die All-in-One Lösung für eine perfekte Textur. Die 850-Watt-POWERBASE erkennt automatisch den verwendeten Aufsatz und passt die verfügbaren Geschwindigkeitsstufen an, um zu vermeiden, dass die Geräte während des Zubereitungsvorgangs blockieren oder überdrehen. Zwei Mix- und fünf Mischgeschwindigkeiten bieten immer die volle Kontrolle. Beim Stabmixer lassen sich ganz einfach die Geschwindigkeitsstufen LOW und TURBO umschalten, während beim Handmixer über das Bedienfeld auf Knopfdruck zwischen den Geschwindigkeiten 1 bis 5 und TURBO gewählt werden kann. Mit dem praktischen 700ml-Zerkleinerungsaufsatz können alle Arten von Lebensmitteln zubereitet werden, von stückiger Salsa, frischem Pesto und gehacktem Gemüse bis hin zu fein gehackten Zwiebeln, Nüssen und Kräutern als Garnitur. Mit den Knethaken lassen sich selbst dickflüssige Teige kneten - perfekt für Brot-, Pizza-, Gebäck- oder Nudelteig ohne großen Aufwand. Der leistungsstarke 850 Watt SmartTorque-Motor durchdringt auch zähe Zutaten und dickflüssige Mischungen und hält seine Geschwindigkeit konstant.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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