1.000 Watt, 1,7 Liter
Der Ninja Foodi Standmixer & Suppenkocher HB150EU ist mehr als ein Gerät zum Suppekochen. Er mixt mühelos kalte Zutaten für eiskalte Smoothies, gefrorene Getränke, Milchshakes und Desserts, schneidet und sautiert frische Zutaten schnell in der Kanne, mixt sie dann bis die gewünschte Konsistenz erreicht ist und gart sie mithilfe des eingebauten Heizelements, bis das Ergebnis perfekt ist. Das vielseitige 2-in-1-Gerät zaubert heiße, stückige oder geschmeidige Suppen in 20 Minuten, köstliche Marmeladen, Dips, Saucen, Chutneys und mehr. Zehn intelligente, voreingestellte Auto-iQ-Programme erleichtern mit kombinierten Arbeitsmustern wie Impulsmixen, Mixen, Pausieren und Erhitzen die Arbeit. Ob cremige Tomatensuppe, herzhafte Minestrone oder köstliche Hühner-Nudelsuppe, jede Lieblingssuppe kann aus frischen Zutaten direkt in der Kanne gekocht und direkt auf den Tisch gebracht werden. Angetrieben von einem kräftigen 1.000 Watt Motor mixt das speziell entwickelte Hochgeschwindigkeits-Zerkleinerungsmesser von Ninja mühelos heiße und kalte Zutaten, auch faserige Früchte sowie Gemüse, Nüsse, Samenkörner und sogar Eis, für eiskalte Milchshakes, gesunde Fruchtsmoothies, gefrorene Cocktails und Sorbets. Die hochwertige, hitzebeständige Glaskanne ist mit einer geschmacksneutralen Antihaftbeschichtung zum einfachen Reinigen versehen. Sie mixt bis zu 1,7 Liter kalte und 1,4 Liter heiße Flüssigkeiten. Der spritzfreie Deckel verfügt über einen eingebauten Messbecher, damit weitere Zutaten bequem hinzugegeben werden können. Wenn es Zeit für den Abwasch ist, spült ein spezielles Reinigungsprogramm die Kanne auf Knopfdruck aus.
Artikel gehört zur Kategorie: Mixer & Zerkleinerer
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.