incl. Switch Sports-Set
Nintendo Switch verbindet die Mobilität eines tragbaren Systems mit der Leistungsstärke einer TV-Konsole und eröffnet damit nie dagewesene Spielerlebnisse. Im heimischen Wohnzimmer steht die neue Konsole in der Nintendo Switch-Station, die das Gerät mit dem Fernseher verbindet – perfekt für das gemütliche Spiel mit Familie und Freunden vom Sofa aus. Nimmt man die Nintendo Switch aus der Station heraus, wechselt die Konsole sofort in den Handheld-Modus. So können Nintendo-Fans den selben Spielspaß auch unterwegs genießen. Der in die Konsole integrierte, helle HD-Bildschirm sorgt dabei für eine optimale Spielerfahrung wie am Fernseher – somit auch im Park, im Zug, im Auto oder bei einem anderen Nintendo-Freund zu Hause. Und weil geteilter Spielspaß doppelter Spielspaß ist, lassen sich die Joy-Con-Controller, die an beiden Seiten der Konsole angebracht sind, von Nintendo Switch lösen. Das ermöglicht die unterschiedlichsten Spielkombinationen: ein Spieler mit je einem Joy-Con-Controller in jeder Hand, zwei Spieler mit je einem oder viele Spieler mit mehreren Joy-Con-Controllern. So leicht sie sich abnehmen lassen, so leicht kann man die Controller auch wieder anbringen, ob an der Konsole oder an der Joy-Con-Halterung, die einem traditionellen Controller ähnelt. Wer mag, kann neben den Joy-Con-Controllern auch den optionalen Nintendo Switch Pro Controller verwenden. Damit nicht genug, können die Spieler mehrere Nintendo Switch-Konsolen lokal miteinander verbinden. Auch das steigert die fesselnde Mehrspieler-Action. Nintendo Switch bietet auch verschiedene eingebaute Funktionen, die das Spielen interaktiver machen. So besitzt der linke Joy-Con einen Aufnahmeknopf, mit dem Spieler Bildschirmfotos machen und diese in den sozialen Netzwerken teilen können. Der rechte Joy-Con besitzt wiederum einen NFC-Kontaktpunkt, um amiibo zu nutzen, sowie eine Infrarot-Bewegungskamera, die in speziell entwickelten Spielen Entfernung, Gestalt und Bewegung von Objekten in der Nähe erkennen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
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