Mit der Panasonic ER-1411 Haarschneidemaschine gelingt jeder Haarschnitt im Handumdrehen, ihre enorme Power und das geringe Gewicht, macht sie zu einem sehr beliebten und zuverlässigen Arbeitsgerät und ist auch ideal für Berufseinsteiger geeignet.
Das hochwertige und robuste Chrom-/Edelstahlmesser verleiht der Maschine einen rasiermesserscharfen Schnitt und eine lang anhaltende Messerschärfe. Mit 3 Kammaufsätzen können 6 verschiedene Schnitthöhen (3 mm bis 18 mm) erreicht werden. Zur einfachen Reinigung und Pflege des Gerätes, lässt sich das Schermesser durch einen Klapp-Mechanismus ganz einfach entfernen. Schnitthärchen könne so entfernt und der Scherkopf geölt werden. Die Panasonic-Maschine ist schon nach einer Stunde komplett aufgeladen und der Rotationsmotor erbringt in einer Betriebsdauer von 80 Minuten volle Schneideleistung. Über die LED-Anzeige wird der Akku-Zustand angezeigt. Selbstverständlich kann die ER-1411 auch mit dem Netzkabel betrieben werden. Das ergonomische Design sorgt für optimale Handlichkeit und mit insgesamt 150 g ist die Panasonic-Maschine ein wahres Leichtgewicht für entspanntes und ermüdungsfreies arbeiten.
Die Panasonic ER-1411 Haarschneidemaschine enthält im Lieferumfang 3 Doppelkammaufsätze, ein Ladegerät und zur Pflege und Reinigung des Scherkopfes Maschinenöl mit Reinigungsbürste.
technische Daten
Artikel gehört zur Kategorie: Rasierer, Epilierer & Haarentfernung
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.