Die Panasonic Haarschneidemaschine ER-1512 vertritt Spitzentechnologie in ihrer schönsten Form. Die Haarschneidemaschine ist der Nachfolger der Panasonic ER-1511 und überzeugt durch verbesserte Schneideleistung mit dem innovativen Schermesser „X-traper Blade“ .
Das karbonfaser- und titanbeschichtete Schermesser „X-traper Blader“ sorgt für einen rasiermesserscharfen, supergründlichen Schnitt im trockenen wie im nassen Haar. Die Scherkopfbreite hat eine Breite von 45 mm und kann über den praktische Drehregler in 5 Stufen zwischen 0,8 und 2,0 mm variabel eingestellt werden, zusätzliche Kammaufsätze ermöglichen weitere Schnitthöhen von 3 mm bis 15 mm. Die Panasonic-Maschine ist schon nach einer Stunde komplett aufgeladen und erbringt in einer Betriebsdauer von 70 Minuten eine volle Schneideleistung von 6000 Umdrehungen/Min. Über die LED-Anzeige wird der Akku-Zustand angezeigt. Selbstverständlich kann die ER-1512 auch mit dem Netzkabel betrieben werden. Zur einfachen Reinigung und Pflege des Gerätes, lässt sich das Schermesser durch einen Klapp-Mechanismus ganz einfach entfernen. Schnitthärchen könne so entfernt und der Scherkopf geölt werden. Das ergonomische Design und das Griffplateau sorgen für optimale Handlichkeit. Mit insgesamt 230 g lässt sich mit der Haarschneidemaschine entspannt und ermüdungsfrei arbeiten.
Die Panasonic ER-1512 Haarschneidemaschine enthält im Lieferumfang 6 Kammaufsätze mit Kammablage, eine Ladestation in der die Maschine auch aufbewahrt werden kann und zur Pflege und Reinigung des Scherkopfes Maschinenöl mit Reinigungsbürste.
Artikel gehört zur Kategorie: Rasierer, Epilierer & Haarentfernung
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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Benutze diesen Haarschneider schon über 20 Jahre. Also muß der neue der gleiche sein nur Gut
Bewertet: 28.09.2024 | Melden