PCE Instruments Inventurwaage PCE-PCS 30
- Produktbeschreibung
- Versandinformationen
- Altgeräterücknahme
Produktbeschreibung
- Die Speicherplätze der Inventurwaage und der mögliche Akkubetrieb machen sie zum unentbehrlichen Helfer im Betrieb. Diese Zählwaage ist das optimale Werkzeug, wenn es um das genaue Ermitteln von Stückzahlen, z.B. bei der Inventur, geht. Beim Stückzählen wird als erstes über eine definierte Menge das Einzelstückgewicht mittels dieser Zählwaage ermittelt, falls bekannt kann es über den Tastenblock eingegeben werden. Nach dem Auflegen einer unbekannten Stückzahl zeigt die Zählwaage das Gewicht, das Referenzgewicht und die Stückzahl an.
Über den optional erhältlichen Labeldrucker können die Ergebnisse wie Gewicht und Stückzahl direkt ausgedruckt werden. Der Ausdruck erfolgt automatisch wenn sich der Wert in der Anzeige stabilisiert hat. Über den Tastenblock lässt sich ein Taravorabzug, die Referenzstückzahl und auch das Referenzstückgewicht eingeben. Die Zählwaage verfügt über eine RS-232-Schnittstelle, somit können die Wägedaten zu einem PC übertragen werden.
Wägebereich 0 ... 30 kg
Ablesbarkeit 0,5 g
Reproduzierbarkeit ±0,5 g
Mindestlast 0,5 g
Mindest-Stückgewicht / Stückzählung 0,5 g
Summierfunktion 99
Speicherplätze Einschwingzeit ca. 3 s
Tarierbereich 100 %
Wägeeinheit Gramm
Anzeige 3 x 6-stelliges LCD Kalibrierung mittels externem Prüfgewicht
Wägeplatte aus Edelstahl 230 x 310 mm
Arbeitstemperaturbereich 0 ... +40 °C
Spannungsversorgung 230 V / 50 Hz (via mitgeliefertem Adapter) oder internem Akku (6V / 4Ah / ca. 80 Std.)
Gehäuse ABS-Kunststoff
Schnittstelle RS-232
Software-Kit optionales Zubehör
Dimensionen ca. 320 x 320 x 125 mm
Nettogewicht ca. 2,8 kg
Artikel gehört zur Kategorie: Weiteres Werkzeug
Versandinformationen
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
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Altgeräterücknahme
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Über diesen Link kommen Sie direkt zum Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24: https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
1. Rücknahmen von Altgeräten über Netto-Online
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt.
- Ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.