Der Klarstein Rhone 59 Uno Weinkühlschrank bietet die perfekte Kombination aus stilvollem Design und hoher Funktionalität. Er integriert sich mühelos in Ihre Küche und sorgt für die ideale Lagerung Ihrer Weine.
Dieser Weinkühlschrank besticht durch seine zahlreichen Funktionen, die den Weinliebhaber begeistern werden. Mit einem Fassungsvermögen von bis zu 59 Flaschen und einem Volumen von 152 Litern bietet er ausreichend Platz für Ihre Weinsammlung. Die LED-Steuerung ermöglicht eine einfache Temperaturanpassung, während die hochwertige LED-Innenbeleuchtung für eine optimale Präsentation sorgt. Dank der durchdachten Push-to-Open-Tür mit UV-Schutz lässt sich die Tür mit nur einem Klick öffnen, während das Glas Weine zuverlässig vor UV-Strahlen schützt. Die herausnehmbaren, massiven Holzregale bieten nicht nur eine ansprechende Optik, sondern sorgen auch für eine vibrationsfreie Lagerung. Zudem arbeitet der Kühlschrank mit einem geringen Geräuschpegel von nur 38 dB, sodass er kaum hörbar ist.
Stellen Sie sicher, dass der Weinkühlschrank eingebaut ist und regelmäßig gereinigt wird, um eine optimale Leistung zu gewährleisten.
Genießen Sie Ihre Weine perfekt gekühlt und stilvoll präsentiert. Bestellen Sie den Klarstein Rhone 59 Uno Weinkühlschrank jetzt und schmecken Sie den Unterschied!
Klarstein Rhone 59 Uno Weinkühlschrank
mehrsprachige Bedienungsanleitung
59 x 88,5 x 56,3 cm (BxHxT)
Gewicht: 47 kg
Kabellänge: 1,5 m
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.