2.000 Watt
Der BBQ 2025 von Rommelsbacher mit hochwertiger Edelstahl-Front ist ein elektrischer Tischgrill der Extraklasse, der mit viel Power und hervorragenden Materialien perfekten Grillgenuss drinnen und draußen möglich macht, ganz ohne Rauch und Feuer. Er kann im Freien, auf Balkon und Terrasse oder im Innenbereich, bei Tisch und in der Küche eingesetzt werden. Grillen mit Strom bedeutet schnelles Aufheizen bei präziser Temperaturregelung, und das lästige Entsorgen von Asche- oder Kohleresten entfällt komplett. Die geteilte Grillplatte aus massivem Alu-Druckguss mit zeitgemäßer keramischer Antihaftbeschichtung kann in der Spülmaschine gereinigt werden. Auf den geriffelten Seiten erhalten Fleisch und Gemüse das typische Grillmuster, auf den glatten Teppanyaki Seiten lassen sich Fisch, Gemüse, aber auch Pfannkuchen oder Süßspeisen zubereiten. Die beiden Platten sind unabhängig voneinander bis 230°C regelbar, so dass damit kräftige Steaks wunderbar heiß angebraten, aber auch feine Pancakes sanft gebacken werden können. Das XXL Kabel und der abnehmbare Spritzschutz überzeugen beim Handling genauso, wie die stufenlose Temperaturregelung mit Überhitzungsschutz beim Grillen. Der integrierte Fettablauf, die von vorne entnehmbare Auffangschale, der abnehmbare Spritz- / Windschutz und die superleichte Reinigung des BBQ 2025 sorgen für sehr guten Bedienkomfort.
Artikel gehört zur Kategorie: Tischgrills & Kontaktgrills
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.