Dieses Rutschauto ATV 551 ist der Traum aller Quad-Fans. Die Miniatur Ausgabe des Quads eignet sich bereits für kleine Quadfans ab 1 Jahr. Der Rutscher von Moni ist ausgestattet mit einem bequemen Sitz, einer Hupe und Musikfunktion mit verschiedenen Melodien. Für das Kinderauto werden 2 Batterien AA 1,5 V benötigt, die nicht im Lieferumfang enthalten sind. Dieses Quad hat zwar keine 100 PS unter der Haube, wie sein großer Bruder, aber schnell durch das Wohnzimmer oder auf dem Gehweg flitzen reicht für kleine Geschwindigkeitsfans schon aus. Und damit jeder auch weiß, dass der schnellste Quad Pilot angefahren kommt, kräftig auf die Hupe oder die Musikfunktion mit verschiedenen Sounds drücken, die im Lenkrad integriert ist. Dieses Rutschauto wird von 12 bis 36 Monaten und einem Maximalgewicht von 22,7 kg empfohlen. Aufsteigen und die Fahrt für die Kleinen kann los gehen.
Besonderheiten Artikel Rutschauto ATV 551 ab 1 Jahr mit Musikfunktion, Hupe, Quad Design:
Weitere Informationen zum Artikel Rutschauto ATV 551 ab 1 Jahr mit Musikfunktion, Hupe, Quad Design:
Artikel gehört zur Kategorie: Kinderfahrzeuge
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.