Scheppach Rasenmähroboter RoboCut XL600
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Produktbeschreibung
Der Scheppach Rasenmähroboter RoboCutXL600 eignet sich für Gärten mit einer Rasenfläche von bis zu 600 m2. Die Steuerung erfolgt manuell oder automatisch mittels App-Einstellung, mit der sich u.a. die tägliche Mähzeit festlegen lässt. Der Aufbau erfolgt rasch und einfach, da das Begrenzungskabel oberirdisch verlegt werden kann. Die Schnitthöhe kann von 20 bis 60 mm individuell eingestellt werden. Auch über Rasenkanten auf Rasenniveau mäht der Roboter sicher hinweg, sodass diese nicht zusätzlich getrimmt werden müssen. Sogar Steigungen bis 35% sind möglich.
• Ideal für Gärten bis 600 m² Rasenfläche
• Schnittbreite 180 mm
• Schnitthöhe von 20 – 60 mm stufenlos einstellbar
• Mit praktischer Kantenmähfunktion
• Automatische Rückkehr zur Ladestation
• Geräuscharm - 55 dB
• Steigungen bis zu 35% möglich
• Steuerung per App via Bluetooth oder WiFi
• Einzelne Mähzonen per App einstellbar
• Sicherheitssensorik dank Stoß-, Kipp- und Hebesensoren
• Integrierter Diebstahlschutz über PIN
• Digitaldisplay mit intuitiv bedienbarem Tastenfeld
• Ladestation inklusive Netzteil mit 6,3 m Anschlusskabel
• Inklusive 3 A-Ladestation, 170 m Begrenzungskabel, 230 Bodenanker, 9 Mähmesser (3 vormontiert, 6 Ersatzmesser)
Artikel gehört zur Kategorie: Rasenmäher
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Herstellerinformationen
- Firma Scheppach GmbH
- Günzburgerstr. 69, 89335 Ichenhausen
- info@scheppach.com
Altgeräterücknahme
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Über diesen Link kommen Sie direkt zum Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24: https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
1. Rücknahmen von Altgeräten über Netto-Online
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt.
- Ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.