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App kostenlos herunterladen, Bluetooth-Verbindung aktivieren und los geht der Spielspaß. Mit der neuen SIKUCONTROL APP kann der Fendt 933 Vario mit Frontlader mit dem Smartphone und dem Tablet (Android- und iOS-Technologie) gesteuert werden. Alternativ wird der Traktor auch im Set mit dem Bluetooth Fernsteuermodul angeboten. Die Traktoren der Baureihe Fendt 900 Vario gehören zu den erfolgreichsten im Segment der Großtraktoren. Das SIKUCONTROL-Modell aus Metall und Kunststoff zeichnet sich nicht nur durch die zahlreichen Features, sondern auch durch die bei Fans so geschätzte Detailliebe. Alle Funktionen und die fünf Getriebe des Traktors lassen sich über die kostenlose App steuern. Wahlweise über die virtuelle Gamepad-Steuerung oder die Bewegungssensoren der mobilen Geräte. Dieses intuitive Feature ist eine willkommene Abwechslung und bietet zusätzlichen Spielspaß. Mit der App ist präzises Rangieren genauso möglich wie das Steuern der Frontlader, der Anhänger von Joskin und Fortuna oder dem Pflug von Vogel & Noot. Wie beim Steuermodul lassen sich zudem das Fahrlicht an der Motorhaube, die Arbeitsscheinwerfer an der Kabine, die Heckblinker und die Rundumleuchten schalten. Die SIKUCONTROL APP bietet Traktorfans zusätzlich wissenswerte Informationen über den Fendt 933 Vario. Für den Traktor kann zudem ein Name angelegt werden. Die Einstellung und Funktionen der App werden laufend aktualisiert. Mit der OTA(Over-The-Air)-Funktion der App kann die Software im Traktor direkt upgedated werden.
Artikel gehört zur Kategorie: Ferngesteuerte Fahrzeuge
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
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