Ugreen Verlängerungskabel USB C 3.1 Stecker / Buchse 10Gb/s Quick Char
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Produktbeschreibung
Ugreen Verlängerungskabel Adapter USB C (männlich) - USB C (weiblich) 100W 10Gb/s 1m grau (US372)
Mit dem Extender der Marke Ugreen können Sie Daten mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 Gb/s übertragen. Es wurde in USB 3.1-Technologie hergestellt und verfügt über USB-C- (männlich) und USB-C- (weiblich) Stecker. Die USB 3.1-Technologie ist mit USB 3.0 / 2.0 / 1.0 kompatibel, wodurch auch Geräte mit einem älteren Standard funktionieren. Damit können Sie schnell Daten von externen Medien kopieren und Geräte aufladen. Es kann auch verwendet werden, um Geräte anzuschließen, die weit vom Computer entfernt sind. Mit dem Verlängerungskabel können Sie jedes Gerät problemlos an einen schwer zugänglichen Anschluss anschließen, z.B. an der Rückseite des Computergehäuses. Es wird auch das Problem eines zu kurzen Kabels von der externen Festplatte lösen. Sehr praktisch im Büroalltag. Dank sorgfältig ausgewählter Materialien können Sie sicher sein, dass es Ihnen viele Jahre lang gute Dienste leisten wird.
Spezifikation:
Marke: Ugreen
Modell: US372
Graue Farbe
Länge: 1m
USB-Standard: USB-C 3.1
Steckertyp: USB C (männlich) / USB C (weiblich)
Unterstützter Strom: bis zu 5A
Unterstützte Auflösung: 4K/60Hz
Datenübertragung: bis zu 10 Gb/s
Material: Aluminiumlegierung + PVC + TPE
Ladeunterstützung: Power Delivery 3.0, Quick Charge 4.0
Gewählte Variante:
- Farbe: Schwarz
- Größe: OneSize
Artikel gehört zur Kategorie: Kopfhörer
Versandinformationen
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Altgeräterücknahme
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Über diesen Link kommen Sie direkt zum Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24: https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
1. Rücknahmen von Altgeräten über Netto-Online
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt.
- Ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.