Zur Teilnahme an unserer regionalen Spendeninitiative gelten die folgenden Bedingungen:
1. Veranstalter
Die Aktion wird durchgeführt von der Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, Industriepark Ponholz 1 in 93142 Maxhütte-Haidhof (nachfolgend: "Netto").
2. Spendenziele
Netto unterstützt durch die regionale Spendeninitiative "Bring dich ein für deinen Verein" anerkannt, gemeinnützig agierende regionale Vereine (nachfolgend Verein) sowie nationale Vereine (nachfolgend Verein), die regionale Tätigkeiten ausüben.
3. Teilnehmerinnen und Teilnehmer
3.1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind regionale Vereine oder nationale Vereine, die regionale Projekte durchführen oder fördern, die
- gemeinnützig sind
- einen gültigen Freistellungsbescheid (Alternativ: Anlage zum Bescheid zur Körperschaftssteuer) nachweisen (mind. gültig bis 01.01.2025),
- zum Zeitpunkt der Einsendung der Teilnahmeunterlagen seit mindestens zwölf Monaten als "gemeinnützig anerkannt" aktiv sind und ihre Tätigkeit seitdem in Deutschland ausüben,
- im Bewerbungszeitraum alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Anlagen eingereicht haben.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für eine Teilnahme alle genannten Voraussetzungen erfüllen und innerhalb der Bewerbungsfrist ggf. nachweisen. Andernfalls behält sich Netto vor, die Bewerbung auszuschließen.
Es werden nur Vereine gefördert, die keinen politischen Bezug haben.
Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind:
- automatisierte Bewerbungen,
- Bewerbungen mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen,
- Bewerbung über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste,
- Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) und
- Vereine, die dem Ruf oder dem Ansehen von Netto schaden könnten.
Die Bewerberinnen und Bewerber benennen eine Ansprechperson, die für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Diese Ansprechperson versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für ihren Verein in allen Belangen zu handeln und angesprochen zu werden.
3.2. Bewerbung und Teilnahme
Eine Bewerbung ist ausschließlich im Zeitraum vom 15.01.2024 bis 16.02.2024 über die Webseite www.netto-online.de/vereinsspende möglich. Später eingehende Bewerbungen oder Bewerbungen per Post, E-Mail oder Fax können nicht berücksichtigt werden.
Das Bewerberformular muss inkl. der kompletten Kontaktdaten vollständig ausgefüllt werden. Dokumente wie der aktuelle Freistellungsbescheid werden auf der Netto-Website im Bewerbungsbereich hochgeladen. Die Teilnahmevereinbarung muss digital bestätigt werden.
Rückfragen sind ausschließlich per Mail an vereinsspende@netto-online.de möglich. Eine automatisiert verschickte Bestätigungsmail verdeutlicht die korrekt abgeschlossene Bewerbung. Eine verbindliche Teilnahmebestätigung ist damit noch nicht verbunden.
Die Bewerbungsunterlagen dürfen keinerlei diskriminierenden oder anstößigen Inhalt enthalten, illegale Aktivitäten zeigen oder dazu aufrufen. Solche Einsendungen werden von einer Teilnahme ausgeschlossen.
3.3 Zusatzgewinnspiele Bewerbungs- und Votingphase
Vollständige, ordnungsgemäß eingereichte Bewerbungen von Vereinen, die nach den Teilnahmebedingungen zu einer Teilnahme an der Spendenaktion berechtigt sind, nehmen automatisch an drei Gewinnspielen wie folgt teil:
- Gewinnspiel Bewerbungsphase: Unter allen Bewerbungen werden insg. 30 "Vereinspakete" per Zufall und unabhängig von einer späteren Teilnahme an der Spendeninitiative verlost. Nach Beendigung des Bewerbungszeitraumes werden die dreißig Gewinner bzw. Gewinnerinnen per Zufall bestimmt und per E-Mail über den Erhalt des Preises informiert.
- Gewinnspiel Voting: Die fünf Vereine, die bei der Kundenwahl die meisten Stimmen erzielt haben, erhalten eins von fünf Vereinspaketen. Die sechs Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Beendigung der Kundenwahl per E- Mail über den Erhalt des Preises informiert.
- Gewinnspiel Votingteilnahme: Unter allen Kunden und Kundinnen, die in der Votingphase für einen Verein abgestimmt haben, werden 20 x 100 Euro Netto-Einkaufsgutscheine verlost. Die 20 Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Beendigung der Votingphase per E-Mail über den Erhalt und die Höhe des Preises informiert.
Die Gewinnervereine des Gewinnspiels 1 und 2 werden über den Erhalt des Gewinns von der OUTFITTER Teamsport GmbH per E-Mail kontaktiert. Durch die Teilnahme an der Vereinsspendenaktion stimmt der Verein zu, dass die im Bewerbungsformular angegebenen Kontaktdaten, im Rahmen der Aktion, an den genannten Dienstleister weitergeleitet werden dürfen.
3.4. Kosten
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. im Rahmen der Bewerbung findet nicht statt.
4. Auswahlverfahren, Zusammensetzung Filialgruppen, Benachrichtigungen
4.1 Auswahlverfahren
Jeder Verein gibt im Bewerbungsverfahren maximal eine Filiale als Wunschfiliale an, auf diese er sich bewerben möchte. Alle Netto-Filialen sind jeweils Filial-Gruppen zugewiesen, die mindestens 1 und maximal 6 Filialen beinhalten können. Die Auswahl an möglichen Wunschfilialen, auf die sich beworben werden kann, setzt sich anhand des Standortes des Vereins zusammen.
Sollten es mehrere Bewerbungen je Wunschfiliale geben, werden durch Kundenabstimmung bis zu 2.300 Vereine ausgewählt. Diese werden durch die Projektleitung, der Wunschfiliale und ggf. der zur Wunschfiliale zugehörigen Filialen zugeordnet. Vereine, die alleinige Bewerber einer Wunschfiliale sind, werden automatisch als Spendenpartner zugeteilt. Pro Filiale wird maximal ein Verein für den Spendenzeitraum zugelassen, maximal 2.300 Vereine. Die Kundenabstimmung erfolgt vom 26.02.2024 bis zum 08.03.2024.
Per E-Mail erfahren die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber von ihrer Teilnahme an der regionalen Spendeninitiative. Diese Auswahl ist für alle Teilnehmenden bindend und nicht anfechtbar. Über die Ablehnung einer Teilnahme als Spendenpartner werden die Bewerberinnen und Bewerber ebenfalls per E-Mail informiert. Dies erfolgt bis spätestens Anfang Mai.
Auf der Netto-Webseite www.netto-online.de/vereinsspende werden die ausgewählten regionalen Spendenpartner veröffentlicht. Hierfür werden der Text und die Logodatei(en) aus den Bewerbungsunterlagen (optional angepasst) verwendet.
4.2 Zusammensetzung Filialgruppen
Die Zusammensetzung der Filialgruppen erfolgt anhand regionaler und durch Netto festgelegte Umkreise und Begebenheiten. Die Anzahl der Filialen je Filial-Gruppe ist nicht anfechtbar und gewährleistet die Regionalität der Spenden-Aktion. Filialen ohne Bewerbungen werden zugeteilten Spendenpartnern zusätzlich zugewiesen.
4.3. Benachrichtigung
Die final ausgewählten Vereine werden nach Ende des Spendenzeitraums zeitnah über die jeweilige Spendensumme schriftlich bzw. auf der Netto-Website informiert. Optional werden die Spendensummen per Social Media oder weitere Netto-Kommunikationsmaßnahmen, ggf. Pressetermine, veröffentlicht.
Die teilnehmenden Vereine erklären sich hiermit einverstanden.
5. Ausschluss von Teilnehmenden
Netto behält sich das Recht vor, Einsendungen mit falschen bzw. unvollständigen Angaben, bei denen Manipulationsverdacht besteht oder Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
6. Spendengelder
Die Kundenspenden an Kassen und Pfandautomaten in den Netto-Filialen werden im Zeitraum vom 02.06.2024 bis 28.09.2024 an die jeweiligen regionalen Spendenpartner gemäß den Teilnahmebedingungen und der Teilnahmevereinbarung vergeben.
Sollte das Spenden am Pfandautomaten aus technischen Gründen nicht funktionieren, ist Netto nicht verpflichtet, den Betrag zu erstatten oder nachträglich als Spende anzuerkennen.
Die von den Netto-Kundinnen und -Kunden ausgewählten regionalen Spendenpartner erhalten für den Aktionszeitraum die Kundenspenden der regional zugeteilten Netto-Filiale(n). Entsprechend der Anzahl der zugeteilten Filialen und der Kundenspendenbereitschaft wird die Spendensumme je Spendenpartner variieren.
Sollte ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen festgestellt werden, bleibt es Netto vorbehalten, die komplette Spendensumme zurückzufordern und zugunsten eines anderen Spendenpartners zu verteilen.
7. Spendenübermittlung
Netto überweist die Spendensumme je Verein nach dem Spendenzeitraum und der Erfassung der Kundenspenden in den jeweiligen ausgewählten Filialen je Spendenpartner auf ein deutsches Girokonto. Im Falle einer unmöglichen Überweisung, z. B. weil im Bewerbungsprozess falsche Angaben gemacht wurden, ist Netto nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf die Weiterleitung der Spendengelder zugunsten anderer Spendenpartner.
8. Nutzungsrechte/Bildrechte
Mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen stimmen die teilnehmenden Vereine zu, dass Netto die Foto- und Vereinsvorstellung zeitlich, räumlich, inhaltlich und medial unbeschränkt nutzen kann, insbesondere für Kommunikationsmaßnahmen (z. B. auf der Netto-Website, in den sozialen Medien, für begleitende Presse- und Medienarbeit, Handzettel, Kunden- oder Mitarbeiterzeitschrift sowie in den regionalen Netto-Filialen zum Spendenaufruf). Netto behandelt Informationen zur Finanzierung und Mittelverwendung der Spendenpartner selbstverständlich vertraulich.
Im Teilnahmeprozess muss bestätigt werden, dass den bewerbenden Vereinen die Rechte an den eingesendeten Texten und Fotomotiven vollumfänglich zustehen und sie zudem das Recht haben, diese Texte und Fotomotive auch für eine Verwendung durch Netto an Netto zu übertragen. Die Nutzung/Einsendung fremder Fotos oder Texte aus dem Internet, an denen der jeweilige Verein oder die jeweilige Stiftung keine Rechte hat, ist nicht zulässig.
Sollten entgegen dieser Bestätigung Dritte Rechte an den eingesandten Texten oder Fotomotiven gegenüber Netto geltend machen, stellt der Verein, der/die den betreffenden Text oder das betreffende Fotomotiv eingesandt hat, Netto von jeglichen Kosten und/oder Schadensersatzzahlungen in diesem Zusammenhang frei.
Bei Personenabbildungen gilt: Die abgebildeten Personen müssen mit der Veröffentlichung der Bilder einverstanden sein. Bei Fotos von Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten dafür eingeholt worden sein, dass die Motive für o. g. Kommunikationsmaßnahmen genutzt werden dürfen.
Alle Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Teilnahme, dass ihnen die jeweiligen Einverständniserklärungen vorliegen. Sollten entgegen den Teilnehmerbestätigungen Rechte Dritter durch die Veröffentlichung verletzt werden, stellt der Teilnehmende Netto von jeglichen Kosten und Schadensersatzzahlungen an den Verletzten frei.
9. Öffentlichkeitsarbeit
Die ausgewählten Spendenpartner stimmen zu, ggf. gemeinsame Pressemitteilungen an regionale Medienvertreter zu verschicken oder an Fototerminen teilzunehmen.
10. Datenschutz
Netto und die unterstützenden Projektdienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten (Name, Funktion und Kontaktdaten) der hinterlegten Ansprechpersonen ausschließlich zur Prüfung der Teilnahmebedingungen und Teilnahmevereinbarung sowie zur internen Projektdurchführung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Durchführung der Spendeninitiative erforderlich ist. Die Daten werden gelöscht, wenn sie für den Zweck ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die zu einer längeren Speicherung verpflichten, entgegenstehen.
11. Beendung/Einstellung der Spendeninitiative
Netto hat das Recht, die Spendeninitiative "Bring dich ein für deinen Verein" im Fall unvorhersehbarer Umstände anzupassen, zu verschieben bzw. einzustellen. Dies gilt insbesondere für den Fall einer versuchten Manipulation oder bei technischen bzw. rechtlichen Problemen, die zu einer Undurchführbarkeit der Aktion führen oder die Durchführbarkeit erheblich erschweren würden.
12. Haftung
12.1. Haftungsausschluss
Für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung, aufgrund technischer Defekte, aufgrund beschädigter oder verspäteter Einsendungen sowie aufgrund von Netzwerk-, Hardware- oder Softwareproblemen entstanden sind, übernimmt Netto keinerlei Haftung.
Zudem sind etwaige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
12.2. Haftungsbeschränkung
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen von Netto und seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendeninitiative, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Erstellung der Teilnahmeunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
14. Übertragung, Rechtsweg
Die Spenden sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
16. Verbraucherschlichtung
Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz weisen wir darauf hin, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hierzu auch nicht verpflichtet sind.